- Gleitklausel
- Gleit|klau|sel 〈f. 21〉 Klausel, durch die ein Punkt eines Vertrages von späteren veränderten Umständen abhängig gemacht wird
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Gleit|klau|sel, die:Klausel in einem Vertrag, Vereinbarung, dass die Höhe einer Zahlung (wie z. B. Miets-, Gehaltszahlung) nach einer bestimmten Frist den veränderten [Lebenshaltungs]kosten angepasst wird.* * *
Gleitklausel,Recht: Wertsicherungsklausel.* * *
Gleit|klau|sel, die: Klausel in einem Vertrag, Vereinbarung, dass die Höhe einer Zahlung (wie z. B. Miets-, Gehaltszahlung) nach einer bestimmten Frist den veränderten [Lebenshaltungs]kosten angepasst wird.
Universal-Lexikon. 2012.